2024
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmelde- und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form via Website. Mit der Bestätigung durch die Veranstalterin erhalten Sie eine Rechnung über die Seminargebühren elektronisch zugesandt.

Zahlungsmodalitäten:
a) Gesamtbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum, oder
b) Anzahlung von 50% der Rechnungssumme innerhalb 14 Tagen nach
Rechnungsdatum, der Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn.

Für jedes Seminar besteht eine minimale/maximale Teilnehmerzahl. Die Seminarbestätigung erfolgt nach Erreichen der Mindestanzahl. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, frühzeitige Anmeldung empfiehlt sich. Bei der Anmeldung ist eine E-Mail-Adresse anzugeben, die Bestätigungen werden digital versendet.

Stornoregeln

Nach der Anmeldung berechnet die Veranstalterin bei Absage bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- Euro. Bei späterer Absage im Zeitraum bis 14 Tagen vor Seminarbeginn sind 50 Prozent der Seminargebühr fällig, danach die gesamte Seminargebühr. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, so fallen nur die Bearbeitungskosten an. Im Krankheitsfall mit vorliegendem Arztzeugnis wird die Hälfte der Seminargebühr gutgeschrieben für max. ein Jahr. Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt die gesamte Seminargebühr.

Die Veranstalterin behält sich vor, Seminare aus organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie die geleistete Zahlung ohne Abzug zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Verantwortung

Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen inner- und ausserhalb der Seminargruppe und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Seminare sind kein Ersatz für medizinische und psychologische Behandlungen.

Die Teilnehmer verpflichten sich, körperliche oder psychische Erkrankungen, die ein Risiko für die Seminarteilnahme und dessen Ablauf bedeuten könnten, mit dem eigenen Arzt/Therapeuten zu besprechen und die Seminarleitung im Vorfeld davon in Kenntnis zu setzen. In den ersten drei Schwangerschaftsmonaten kann die Ausbildung nicht begonnen werden. Die Seminarleitung kann TeilnehmerInnen für die Fortsetzung eines Seminars ausschliessen, wenn die weitere Teilnahme eine nicht zu verantwortende Überforderung dieser Person, anderer Gruppenmitglieder oder der Leitung bedeuten könnte. Für diesen Fall wird die Hälfte der Seminargebühr für längstens 1 Jahr gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Seminargebühren besteht nicht, wenn sich Risiken einstellen, die der Seminarleitung mit der Anmeldung hätten gemeldet werden müssen.

Kooperationspartner

www.elisabeth-dierlich.de
10.12.2024
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